Für Jedermann
Verschärfte Regeln halten uns nicht davon ab Dir einen leichten Weg zur Düngebedarfsermittlung anzubieten. Je mehr Daten Du in Deiner Ackerschlagkartei eingetragen hast, desto einfacher wird es!
Herbstdüngung maßgeblich beeinflusst
Entgehe der Gefahr einer Ordnungswidrigkeit aufgrund fehlender vorheriger Ermittlung. Mit unserer Düngebedarfsermittlung hältst Du die gesetzlichen Regelungen der Düngeverordnung gewissenhaft ein.
Auch für Dein Bundesland
CC-konforme Schlagdokumentation, mobile App, Düngebedarf für Frühjahr und Herbst sowie für jedes Bundesland ermitteln - nur 3 der vielen Vorteile unserer Ackerschlagkartei!
Deine Daten sind sicher
Wir haben keinerlei Einblick in Deine Herbstdüngung, Belege oder andere betrieblichen Daten und geben auch keine Informationen an Dritte weiter. Nur Du allein hast Zugriff auf Deine Informationen.
STEFANIE ENGELKEN
aus Haren
TRUTZ MEYER & HENRIEKE MEYER-SIEVERS
aus Himstedt
ANDRÉ KÜCKMANN
aus Havixbeck
RÜDIGER & NICOLE MAAG
aus Finnentrop
Die Getreideernte ist abgeschlossen und die Fruchtfolge ist geplant. Jetzt heißt es für den Landwirt: Herbstdüngung – ja oder nein? Das Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung ließ mit einer geforderten Herbst Düngebedarfsermittlung viele weitere Fragezeichen in den Köpfen der Landwirte aufkommen.
Wir haben uns die Zeit genommen die häufigsten Fragen zur Herbstdüngung und der Düngebedarfsermittlung zu beantworten.
Nach den Vorgaben des §10 Abs. 1 und 2 DüV müssen die Düngebedarfsermittlung und die durchgeführte Düngung aufgezeichnet werden. Wie im Frühjahr gilt auch bei der Herbstdüngung die Ausrichtung der Nährstoffmengen am N-Bedarf. Daher muss nach Vorgabe von §4 Abs. 1 DüV vor der Düngung der jeweilige N-Düngebedarf ermittelt und aufgezeichnet werden. Die Herbstdüngung darf maximal 30 Kilogramm/Hektar Ammoniumstickstoff (NH4-N) bzw. 60 Kilogramm/Hektar Gesamtstickstoff (Gesamt-N) umfassen. Die Vorschriften auf Bundeslandebene findest Du im folgenden Abschnitt.
Ja, es gibt zuverlässige Programme, die Dir bei der Düngebedarfsermittlung helfen und die gesetzlichen Regelungen der Düngeverordnung beachten. Im Gegensatz zu den Papierformularen zur Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation der Landwirtschaftskammern, sind die digitalen Programme leichter handzuhaben. Mit top farmplan hast Du Deine Düngebedarfsermittlung in wenigen Klicks erstellt. Hast Du Deine Schlagdokumentation bereits in der angebundenen Ackerschlagkartei erledigt, so nimmt das Programm die Daten automatisch in die Düngebedarfsermittlung auf. Hast du zum Beispiel die organische Düngung, die Erträge oder die Bodenversorgung lückenlos eingetragen, so übernimmt top farmplan bereits den entsprechenden Wert in die Düngebedarfsermittlung.
Generell gilt für Ackerland aber eine Obergrenze von 60 kg / ha Ges-N oder 30 kg / ha NH4-N, je nachdem was eher erreicht wird. Diese Vorgabe wird auch 30/60 Regel genannt. Liegt die Fläche in einem roten Gebiet, muss auch im Herbst die ausgerechnete Menge um 20% reduziert werden. Der Berechnung zugrunde liegt ein Ertragsniveau, welches sich auf die letzten 5 Jahre bezieht. Hast Du die Erträge in top farmplan eingetragen, wird der Mittelwert direkt für Dich gebildet und vorgeschlagen. Wenn Du die Düngebedarfsermittlung für die Herbstdüngung erfolgreich abgeschlossen hast, kannst Du in Deiner Ackerschlagkartei den Saldo überprüfen. Mit jeder erfassten Maßnahme wird Dir angezeigt, wie viel Du noch düngen darfst. Weitere relevante Daten zu Deinen Düngemaßnahmen findest Du im Auswertungsbereich der Schlagkartei.
Ja, in den einzelnen Bundesländern gelten teilweise andere Bestimmungen zur Ermittlung des Düngebedarfs im Herbst. Zu den landesübergreifenden Pflichtangaben zählen das Erstellungsdatum, die Frucht und Vorfrucht sowie die Aussaat. Diese Angaben müssen in jedem Bundesland gemacht werden. Unterschiede gibt es zum Beispiel in der Dokumentation von Bodenwerten, Humusgehalt und der organischen Düngung.
Beispiel: in NRW ist bei einer Herbstdüngung die Dokumentation des Erstellungsdatums, der Vorfrucht und Zwischenfrucht ausreichend. In Niedersachsen ist hingegen für eine Herbst Düngebedarfsermittlung der P2O5-Gehalt in mg/100g, der Humusgehalt und die langjährige organische Düngung des Bodens erforderlich.
Hinweis: Hier findest Du für alle Bundesländer Ausfülltipps für die Herbst Düngebedarfsermittlung. Auch grafisch dargestellt!
Ob eine im Herbst angebaute Kultur einen N-Düngebedarf hat, hängt unter anderem von der Fruchtfolge, dem Humusgehalt des Bodens und den Auflagen (rotes/ gelbes Gebiet) ab. Außerdem ist die Frage entscheidend, ob die Fläche langjährig organisch gedüngt wurde oder nicht. Hier ist die Phosphorversorgung des Bodens maßgeblich. Böden, die über viele Jahre organisch gedüngt wurden, zeigen eine erhöhte Nachlieferung an Stickstoff aus dem Bodenvorrat. Hier ist eine zusätzliche Düngung zu Wintergerste, Winterraps und Feldfutter (Aussaat nach dem 31.08) wegen fehlenden N-Düngebedarfs jetzt nicht mehr zulässig. Weitere Hinweise, ob Deine Fläche im Herbst noch gedüngt werden darf, findest Du in der Düngeverordnung in der Sperrfrist Anlage.
Die Erstellung einer Düngebedarfsermittlung ist mit top farmplan ganz einfach. Pflegst Du die Ackerschlagkartei zuverlässig wird es sogar noch einfacher. Denn je mehr Daten in den Vorjahren eingetragen wurden, desto mehr kann vom System übernommen und vorausgefüllt werden. Für die Herbstdüngung ist eine vereinfachte Düngebedarfsermittlung relevant. Diese findest Du in der Ackerschlagkartei. Öffne den Schlag, für den Du die Herbstdüngung ermitteln möchtest und klicke anschließend oberhalb der Stammdaten auf den Reiter „Düngebedarfsermittlung“ und „DBE (vereinfacht)“. Hier füllst Du zuerst die länderübergreifenden Pflichtangaben Erstellungsdatum, Frucht, Aussaat und Vorfrucht aus. Jetzt fehlt unter „Düngebedarf“ nur noch der Wert für den Ammonium- und Gesamtstickstoff und das Speichern. Schon ist deine Düngebedarfsermittlung für den Herbst fertig!
Tipp: Mit unserer Agrarsoftware kannst Du auch eine Düngebedarfsermittlung für das Frühjahr oder mehrere Schläge gleichzeitig erstellen. Zur detaillierten Textanleitung.
Nachdem Du die Felder ausgefüllt hast, musst Du nur noch auf „Speichern“ klicken und auswählen, ob du bereits bestehende Düngebedarfsermittlungen überschreiben möchtest. Schon hast Du für mehrere Schläge gleichzeitig eine Düngebedarfsermittlung erstellt.
Die DüV schreibt vor, dass Du vor der Düngung den N-Düngebedarf bestimmen musst. Wenn Du keine Möglichkeit hast, eigene Bodenproben zu entnehmen, kannst Du Dich an den Richtwerten der zuständigen Landwirtschaftskammer orientieren. Bitte bedenke, dass die Richtwerte aus Mittelwerten verschiedener Proben gebildet werden und somit standortbezogene Unterschiede nur oberflächlich mit einbezogen werden.
Hier findest Du schnell die richtigen N-min Werte für Dein Bundesland:
Die Sperrfrist für N-haltige Dünger auf Ackerflächen beginnt mit der Ernte der letzten Hauptfrucht und endet am 31. Januar. Hingegen dürfen auf Ackerland nach Getreidevorfrucht, Stickstoffdünger bis zum 1. Oktober zu Zwischenfrüchten, Winterraps, Feldfutter und Wintergerste ausgebracht werden. Hier gilt jedoch die Voraussetzung, dass die Aussat des Feldfutters bis zum 15. September und die Gerstenaussaat bis zum 01. Oktober passiert ist. Hintergrund ist die Sicherstellung eines ausreichenden Pflanzenaufwuchses vor dem Winter, der den Stickstoff aufnehmen kann.
Bei der Düngeplanung solltest Du beachten, dass die Stickstoffmengen im Herbst zu Winterraps und -gerste beim N-Bedarfswert im folgenden Frühjahr anzurechnen sind. Die Düngung mit Festmist oder Kompost kann außerhalb der Sperrfrist unabhängig vom Herbstdüngebedarf erfolgen. Die Anrechnung erfolgt dann zur 1. Hauptkultur im Frühjahr (z.B. bei Silomais).
Die Dokumentation der Düngemaßnahmen muss spätestens nach zwei Tagen erfolgen. Pflichtangaben sind Datum, Schlaggröße, Art und Menge des Düngemittels, die ausgebrachte Menge N (Ges-N & NH4-N) und P2O5. Mit der top farmplan Ackerschlagkartei bist Du auf der sicheren Seite, da sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Damit Du nichts vergisst, nutzt Du am besten die App und dokumentierst direkt vom Feld aus.
Die Regelungen beziehen sich auf alle N-haltigen Düngemittel, also organische und mineralische. Ausgenommen davon sind Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Komposte.
Wir legen größten Wert darauf, Dich beim Einstieg und der Arbeit mit top farmplan zu unterstützen – ob persönlich am Telefon oder in einer Veranstaltung oder über unsere zahlreichen Anleitungen und Videos. Bei Fragen melde Dich gerne jederzeit:
02501 801 4484 | service@topfarmplan.de
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