Nach der aktuellen Düngeverordnung müssen Landwirte auch den Nährstoffanfall ihrer Weidetiere dokumentieren. Laut § 10 Abs. 2 der DüV müssen die Zahl der Weidetage sowie die Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere aufgezeichnet werden.
Nach Anlage 5 der Düngeverordnung muss der gesamtbetriebliche Düngebedarf, also die Düngung der betrieblichen Flächen inklusive der Weidehaltung zusammengefasst und gemeldet werden.
Mit top farmplan hast Du die Möglichkeit das Weidetagebuch zu führen. Folge dafür einfach diesen Schritten:
Hier kannst Du das Datum, die Stundenzahl sowie Tierzahl und -art eintragen. In einigen Bundesländern ist auch der Anfall von Stickstoff und Phosphor verpflichtend zu dokumentieren. Möchtest Du die Nährstoffwerte auch eintragen, musst Du diese einmalig vorher für die entsprechende Tierart eintragen. Du findest diese Möglichkeit im Bereich „Verwaltung“ unter dem Punkt „Tierarten“.
Du findest die Nährstoffwerte auf der Internetseite Deiner Kammer. Alternativ kannst Du die Standard-Werte aus der Düngeverordnung verwenden. Diese findest Du in der Anlage 1 der DüV.
Deine Weidehaltung kannst Du selbstverständlich auch über die top farmplan App erledigen.
Noch Fragen? Dann wende Dich einfach per Mail an service@topfarmplan.de