Vereinfachte Düngebedarfsermittlung mit top farmplan

Herbstdüngung: Diese 4 Fragen solltest Du Dir stellen!

Vereinfachte Düngebedarfsermittlung | Mit dem Ende der Getreideernte beginnen die Überlegungen für die Nutzung der Flächen im folgenden Erntejahr. Je nach Folgekultur besteht die Möglichkeit einer Herbstdüngung. Eine frühe Planung erleichtert Dir hier das Vorgehen. 

Wir empfehlen Dir, direkt nach der Ernte in der Schlagkartei den Erntejahreswechsel vorzunehmen. Im gleichen Zuge sollten auch neue Analyseergebnisse von Gülle-, Mist-, und anderen Wirtschaftsdüngern sowie neue Bodenprobenergebnisse eingepflegt werden.

Eine gute Fruchtfolgeplanung ist wichtig, um mit den über die Düngeverordnung geregelten Anrechenbarkeiten und Abschlägen den Überblick über die ausgebrachten Stickstoffmengen zu behalten.

Zur Ausbringung von Stickstoffdüngern auf Ackerland gibt es klare Regeln. Denkst Du im Herbst über eine Düngung nach, solltest du Dir folgende Fragen stellen:

1. Welche Kulturen dürfen im Herbst gedüngt werden?

Für folgende Kulturen ist eine Herbstdüngung erlaubt:

KulturAllgemeine BedingungenZusätzlich in roten Gebieten
Winterraps

Vorfrucht: Getreide

Aussaat bis 15. September

Nmin < 45 kg N/ha

Wintergerste

Vorfrucht Getreide

Aussaat bis 01. Oktober

Nicht erlaubt
Zwischenfrüchte

Mit und ohne Herbstnutzung

Vorfrucht Getreide

Leguminosenanteil <50% Samenanteil

Sommerung als Folgekultur

Aussaat bis 15. September

Nur mit Futternutzung im Herbst,

Schnittnutzung oder Beweidung

2. Welche weiteren Bedingungen gibt es für die Ausbringung?

Die Dokumentation der Düngemaßnahmen muss spätestens nach zwei Tagen erfolgen. Pflichtangaben sind Datum, Schlaggröße, Art und Menge des Düngemittels, die ausgebrachte Menge N (Ges-N & NH4-N) und P2O5. Mit der top farmplan Ackerschlagkartei bist Du auf der sicheren Seite, da sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Damit Du nichts vergisst, nutzt Du am besten die App und dokumentierst direkt vom Feld aus.

Die Regelungen beziehen sich auf alle N-haltigen Düngemittel, also organische und mineralische. Ausgenommen davon sind Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Komposte.

3. Welche N-Mengen müssen im folgenden Jahr zu den Hauptkulturen angerechnet werden?

Herbstdüngung

Bei der Düngeplanung solltest Du beachten, dass die Stickstoffmengen im Herbst zu Winterraps und -gerste beim N-Bedarfswert im folgenden Frühjahr anzurechnen sind. Die Düngung mit Festmist oder Kompost kann außerhalb der Sperrfrist unabhängig vom Herbstdüngebedarf erfolgen. Die Anrechnung erfolgt dann zur 1. Hauptkultur im Frühjahr (z.B. bei Silomais).

4. Welche N-Mengen können zu den Kulturen aufgebracht werden?

Die Bestimmung des Düngebedarfs wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Übersichtliche Ausfülltipps findest Du in unserer Anleitung zur Erstellung einer Düngebedarfsermittlung. Generell gilt für Ackerland aber eine Obergrenze von 60 kg / ha Ges-N oder 30 kg / ha NH4-N, je nachdem was eher erreicht wird. Diese Vorgabe wird auch 30/60 Regel genannt. Liegt die Fläche in einem roten Gebiet, muss auch im Herbst die ausgerechnete Menge um 20% reduziert werden.

Neben der allgemeinen DBE gibt es in der Schlagkartei von top farmplan ein Formular für die vereinfachte DBE. Das Ausfüllen ist in nur wenigen Klicks erledigt.

Erfahre mehr über die Düngebedarfsermittlung:

Einfache Düngebedarfsermittlung in top farmplan

 

Erfahre mehr über unsere Ackerschlagkartei:

Ackerschlagkartei

 

 

 

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