Jetzt neu: Stoffstrombilanz in top farmplan erstellen

Laut der Stoffstrombilanzverordnung müssen die Nährstofflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar dargestellt werden. Für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) oder mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ist die Bilanz seit dem 01.01.2023 verpflichtend. Auch Betriebe, die hinsichtlich der Fläche oder der GVE kleiner sind, müssen eine Bilanz erstellen, wenn diese Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen. 

Die Stoffstrombilanz soll einen Einblick in die Nährstoffeffizienz eines landwirtschaftlichen Betriebs geben. Diese Umfasst alle Zufuhren und Abgaben eines Betriebs.

Was sollte meine Stoffstrombilanz beeinhalten?

In Deiner Stoffstrombilanz sollten folgende Angaben berücksichtigt werden: 

  1.  Die Nährstoffzufuhr
    Alle Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor, die dem Betrieb zugeführt werden. Das beeinhaltet also alle Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor aus Düngemitteln, Futtermitteln, Saatgut, landwirtschaftlichen Nutztieren, Leguminosen und sonstige Stoffe.
  2. Die Nährstoffabgabe
    Nährstoffmengen an Stickstoff und Phoshor, die der Betrieb durch pflanzliche und tierische Erzeugnisse (z.B.: Wirtschaftsdünger, Futtermittel, Saatgut, landwirtschaftliche Nutztiere) abgibt.

Wie werden die Nährstoffzufuhren und -abgaben bewertet?

Über die zugeführten und abgegebenen Nährstoffe müssen betriebliche Stoffstrombilanzen für Stickstoff und Phosphor ermittelt werden. Darüber hinaus soll der dreijährige Durchschnitt der Stoffstrombilanz für Stickstoff je Betrieb bewertet werden. Derzeit gibt es noch keine Meldepflicht für Betriebe. Allerdings müssen Betriebe Aufzeichnungen über die jeweiligen Ermittlungen und Bewertungen führen.

Du kannst für Deinen Betrieb aus zwei Verfahren zur Bewertung Deiner dreijährigen betrieblichen Stoffstrombilanz wählen:

  1. Bewertung mit einem zulässigen Bilanzwert in Höhe von 175 kg N/Hektar
  2. Bewertung auf Grundlage eines betriebsindividuellen Wertes nach Anlage 4 der Verordnung

Gibt es eine Frist für die Stoffstrombilanz?

Die Stoffstrombilanz muss bis spätestens sechs Monate nach Ende des Düngejahres angefertigt werden. Allerdings müssen Zu- und Abfuhren aus dem Betrieb bis spätestens drei Monate nach der Transaktion aufgezeichnet werden. Nimmt Dein Betrieb das Wirtschaftsjahr als Grundlage für die  Düngebedarfsermittlung, musst Du die Stoffstrombilanz bis zum 31.12. fertigstellen. Ermittelt Dein Betrieb den Düngebedarf auf Basis des Kalenderjahres gilt der 30.06. als Frist.

Stoffstrombilanz in top farmplan erstellen

In top farmplan kannst Du ganz einfach eine Stoffstrombilanz für Deine Betriebe erstellen. Eine Anleitung dazu findest du hier.

 

 

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18. Juni 2024

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