In der Landwirtschaft gibt es viele Sperrfristen für Düngemittel, Abgabefristen für Anträge und Termine, die bei Meldungen eingehalten werden müssen. Damit Du diese nicht im Kopf behalten musst, haben wir die wichtigsten für Dich zusammengefasst.
Die Termine und Sperrfristen haben wir Dir als Kalenderdatei zum Download vorbereitet. Diese Datei kannst Du einfach in Deinen top farmplan Kalender importieren. So geht’s: Klicke in Deinem Kalender auf das „Importsymbol“ neben „Neuer Termin“ in der oberen Zeile. Anschließend wählst Du die Datei, die Du heruntergeladen hast aus und lädst diese hoch. Schon sind die Termine in Deinem Kalender hinterlegt.
Tipp: Wenn Du die Daten in einem eigenen Kalender haben möchtest, dann kannst Du Dir einen weiteren Kalender in top farmplan anlegen. Dazu klickst Du in der linken Kalenderübersicht auf „Kalender hinzufügen“. Für den neuen Kalender kannst Du einen Namen eingeben, z. B. Fristen.
Hier geht es zum Download der Kalenderdatei 2023.
14.01. Fristende Eingaben Tierarzneimittel TAM (Antibiotika-Datenbank) für vorheriges Halbjahr und Übermittlung der schriftlichen Versicherung an die zuständige Regionalstelle
15.01. Beachte die Aufbringverbote gemäß Düngeverordnung, DüV, die bis einschließlich 15.01. gelten. Bei Fragen wende Dich bitte an Deine zuständige Kammer.
15.01. Stichtagsmeldung Tierbestand am 01.01. an HIT (Schweine, Schafe, Ziegen) bis zwei Wochen nach dem Stichtag.
31.01. Ende der Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff. Bei Fragen wende Dich bitte an Deine zuständige Kammer.
01.03. – 30.09. Schnittverbot für Landschaftselemente: Hecken und Knicks, Bäume in Baumreihen, Feldgehölze und Einzelbäume dürfen in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. nicht geschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Rechtsgrundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz § 39 (5) und Cross Compliance-Regelungen, CC. Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Für CC gilt zudem ein generelles Beseitigungsverbot.
31.03. Meldefrist Abgabe von Wirtschaftsdünger: Bis zum 31.03. ist die Abgabe von Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche, Mist, Kot, Gärreste, Champost und Stoffe, die Wirtschaftsdünger als Ausgangsstoff oder Bestandteil enthalten) an andere Betriebe im vorangegangenen Kalenderjahr zu melden.
31.03. Jährlicher betrieblicher Düngebedarf und Nährstoffeinsatz: Zusammenfassung der Düngebedarfsermittlungen (DBE) und der eingesetzten Düngemittel für N und P2O5 aus dem Vorjahr (Kalenderjahr 2021, Wirtschaftsjahr 2020/2021) zu einem N- und P2O5-Gesamtdüngebedarf/Nährstoffeinsatz. Gilt für Nicht-Nitratbelastete Flächen und Nitratbelastete Flächen (Düngeverordnung, DüV, Anlage 5, CC).
01.04. Beginn des Mulch- und Mähverbotes auf freiwillig stillgelegten Flächen (Brachen). Dauer des Verbots bis einschließlich 30.06.
15.05. Fristende für die Einreichung des Sammelantrags: Am 15.05. endet im Jahr 2023 die Antragsfrist für den Sammelantrag und für die meisten Auszahlungsanträge im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen sowie Grundanträge der neuen Förderperiode 2023 – 2027. Dieser Termin sollte nicht verpasst werden, da später eingehende Anträge prozentual zu kürzen und nach dem 10. Juni aufgrund der Fristüberschreitung ganz abzulehnen sind.
30.06. Frist zur Erstellung der Stoffstrombilanz, Bezugsjahr Kalenderjahr 01.01.-31.12. Weitere Informationen zur Stoffstrombilanz
14.07. Tierhaltermitteilungen HI-Tier-TAM-Datenbank: Fristende für die Eingabe von Antibiotika-Anwendungen in die TAM-Datenbank (TAM: Tierarzneimittel) für vorheriges Halbjahr. Nullmeldung ist abzugeben, wenn keine Antibiotika im vorherigen Halbjahr eingesetzt wurden.
30.09. Ausschlussfrist Agrardieselantrag: Die Zollverwaltung stellt den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die Dienstleistung „Agrardieselentlastung“ über das Bürger- und
Geschäftskundenportal zur Verfügung. Hier kann der Entlastungsantrag, nach vorheriger Registrierung, am Computer ausgefüllt werden. Anschließend wird der ausgefüllte Antrag elektronisch dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt (Online-Antrag). Um die Dienstleistung der digitalen Antragstellung im Bürger- und Geschäftskundenportal nutzen zu können, benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat für eine Organisation.
01.10. Aufbringverbot Düngemittel Nitratbelastete Gebiete: Beginn der Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Stickstoffgehalt auf (Dauer-)Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Die Sperrfrist dauert vom 01.10. – 31.01.)
01.11. Aufbringverbot Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt: Gilt für Grünland und mehrjähriges Feldfutter (bei Aussaat bis 15.5.). Gilt für Nicht-Nitratbelastete Flächen und dauert vom 01.11. – 31.01. Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt sind zum Beispiel Gülle, Gärsubstrate, Bioabfall-Gärsubstrate, Jauche, Geflügelmist und Geflügelkot, mineralische Stickstoffdünger. Das Aufbringverbot gilt bis einschließlich 31.01.2023.
01.11. Aufbringverbot Festmist Nitratbelastete Flächen: Erster Tag Aufbringverbot (Sperrfrist) für Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost auf Nitratbelastete Flächen. Das Aufbringverbot gilt bis einschließlich 31.01.2023.
01.12. Aufbringverbot Festmist auf Nicht-Nitratbelastete Flächen: Beginn Aufbringverbot für Festmist von Pferden, anderen Huftieren und Klauentieren sowie Kompost (Sperrfrist 01.12. – 15.01.)
31.12. Frist zur Erstellung der Stoffstrombilanz, Bezugsjahr Wirtschaftsjahr 01.07.- 30.06. Weitere Informationen zur Stoffstrombilanz