Jetzt neu: Stoffstrombilanz in top farmplan erstellen
Laut der Stoffstrombilanzverordnung müssen die Nährstofflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar dargestellt werden. Für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) oder mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ist die Bilanz seit dem 01.01.2023 verpflichtend.
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