Seit dem 01.01.2018 gilt in Deutschland die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). Diese besagt, dass verpflichtete Betriebe alle Nährstoffzufuhren und Nährstoffabgaben dokumentieren müssen. Was genau hinter dieser Verordnung steckt, erklären wir Dir in diesem Artikel.
Die Landwirtschaft hat in Deutschland eine weit in die Vergangenheit reichende Geschichte. Erst mit dem Strukturwandel der Landwirtschaft und der Verknappung von Ackerland in Deutschland kam es zu den umstrittenen Problematiken wie Nährstoffüberschüssen. Die Stoffstrombilanzverordnung soll – als Teil des Düngepakets neben Düngeverordnung und Düngegesetz – Abhilfe schaffen.
Vor nicht allzu langer Zeit gab es auf vielen Betrieben einen geschlossenen Nährstoffkreislauf. Vereinfacht gesagt heißt das, dass kaum Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor den Betrieb verlassen haben und auch kaum Nährstoffe von extern aufgenommen wurden. Die produzierten Nährstoffe in Form von Gülle und anderen organischen Düngemitteln wurden auf den eigenen Flächen ausgebracht. Die auf diesen Flächen gewonnen Futtermittel wurden wiederum an den eigenen Viehbestand verfüttert. Durch die geringe Tierhaltung waren Nährstoffzufuhr und -abgabe relativ ausgeglichen und heutige Schwellenwerte für Stickstoff wurden selten überschritten.
Da in Deutschland Ackerland immer knapper wird, die Bevölkerung aber stetig wächst, mussten viele Landwirte in die Viehhaltung investieren. Gemessen am Viehbesatz lag dieser im Jahr 2003 noch bei ca. 0,8 Großvieheinheiten je Hektar –im Jahr 2014 hingegen bei 1,3 GV/ha. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass ein Überschuss an organischen Düngemitteln – vor allem Stickstoff und Phosphor – entsteht.
Das obige Beispiel ist allerdings nur ein Bestandteil der aktuellen Situation. Die Stoffstrombilanz soll eine Transparenz der Nährstoffflüsse schaffen. Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist das übergeordnete Ziel, mögliche Umwelteinflüsse durch die Landwirtschaft reduzieren. Wie der Begriff schon vermuten lässt, werden in der Stoffstrombilanz Zu- und Abgänge gegenübergestellt. Das betrifft nicht nur organische Düngemittel, sondern auch Futtermittel, Düngemittel, Saatgut und Leguminosen.
Seit dem 01.01.2018 ist die Stoffstrombilanzverordnung in Kraft getreten. Doch nicht alle landwirtschaftlichen Betriebe müssen eine jährliche Bilanz erstellen.
Verpflichtet zur Erstellung einer Bilanz sind Betriebe, die die folgenden Werte überschreiten:
Sollte Dein Betrieb unter den obigen Werten liegen, aber mehr als 750 kg N in Form von Wirtschaftsdüngern aufnehmen, bist Du ebenfalls zu einer Erstellung verpflichtet.
Eine weitere Regelung greift für Biogasanlagen: Steht eine Biogasanlage in direktem funktionalen Zusammenhang mit einem Betrieb, der den obigen Kriterien 1 & 2 entspricht und von diesem Betrieb Wirtschaftsdünger bezieht, muss auch eine Bilanz erstellt werden.
Für eine Befreiung gelten die folgenden Kriterien:
Futtermittel, Saatgut inkl. Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, Nutztiere, Leguminosen und sonstige Stoffe, die Stickstoff und Phosphor liefern
Pflanzliche und tierische Erzeugnisse von Futtermittel, Saatgut inkl. Pflanzgut und Vermehrungsmaterial, Nutztiere und sonstige Stoffe, die Stickstoff und Phosphor liefern
Viele Betriebe übernehmen die Dokumentation noch selbst, ohne ein Programm zur Erstellung der Stoffstrombilanz zur Hilfe zu ziehen. Die eigenen Lösungen bestehen häufig aus Aktenordnern, in denen alle Dokumente abgeheftet werden und aus selbst erstellten Bilanzen in Word oder Excel.
Dabei gibt es auf dem Markt bereits einige Programme, die mit einer Berechnungshilfe für die Stoffstrombilanz werben. Das Problem ist aber oftmals, dass diese Programme abhängig von Lieferantenschnittstellen sind. Das macht diese Programme zu Nischenlösungen. Hinzu kommen Probleme zur Rechtskonformität: Wird wirklich alles beachtet?
Das ist eine gute Frage. Zukünftig werden verschiedenste Anbieter versuchen, eine eigene Lösung für die Stoffstrombilanz anzubieten. Und das hat auch einen guten Grund: Viele Hersteller sind an den betrieblichen Daten interessiert. Gerade eine Bilanz zeigt genau auf, wie viel in welchem Zeitraum gehandelt wurde. Sie vermittelt also auch Einblick in die Zahlungskraft und Betriebsgröße.
Falls Du dies verhindern willst, solltest Du auf einen Anbieter achten, der herstellerunabhängig ist und dessen Daten auf einem Server in Deutschland liegen. Denn nur dann gilt auch der deutsche Datenschutz. Falls Du Dir über eine Herstellerzugehörigkeit unsicher bist, reicht es oft, einen Blick in das Impressum zu werfen.
Eine gute Hilfe zum Umgang mit der Stoffstrombilanz bietet Dir top farmplan. Mit top farmplan kannst Du Deine Belege, Rechnungen und Lieferscheine direkt einscannen und digital ablegen. Das hat viele Vorteile – vor allem aber findest Du dadurch alle relevanten Belege schnell wieder. Außerdem kannst Du in top farmplan eingescannte Dokumente mit einem sogenannten „Tag“ versehen. Ein „Tag“ ist vereinfach gesagt ein Stichwort, das Du an eine Datei hängen kannst. So kannst Du das Stichwort „Stoffstrombilanz“ anlegen so alle für die Bilanz wichtigen Dokumente kennzeichnen.
Stehst Du vor der Erstellung der Bilanz, kannst Du an Deinem Computer mit wenigen Klicks alle benötigten Belege abrufen. Deine Dokumente liegen übrigens auf einem TÜV-zertifizierten Server in Deutschland.
Sollte es zu einer Prüfung kommen und der Prüfer bittet um Einsicht in die Belege für die Stoffstrombilanz, kannst Du sowohl Dokumente als auch Ordner mit dem Prüfer teilen. Das spart Zeit und macht eine Terminabsprache hinfällig. Der Prüfer hat dann nur auf die Dokumente Zugriff, die Du für ihn freigibst.
Tipp: Bitte Deine Lieferanten um Jahresabrechnungen. So kannst Du alle Zu- und Abgänge in wenigen Dokumenten sammeln und direkt mit einem Schlagwort für die Stoffstrombilanz in top farmplan ablegen.
Ab dem 01. Januar 2023 soll die Stoffstrombilanz verschärft werden. Das bedeutet, dass zusätzlich Betriebe nach folgenden Kriterien verpflichtet sind, eine Bilanz zu erstellen:
Auch Programmanbieter stehen somit vor neuen Aufgaben: Jede Gesetzesänderung bedeutet zugleich eine Anpassung des Programmes. Was für den Nutzer vielleicht einfach aussieht, ist technisch häufig eine Herausforderung. Ein guter Indikator für eine stetige Weiterentwicklung eines Programmes ist die Unternehmensgröße. Je größer das Unternehmen, desto eher wird ein Programm auch zukunftsorientiert weiterentwickelt.
Immer häufiger fallen in den Medien Begriffe wie „Künstliche Intelligenz“ oder „Maschinelles Lernen“. Doch wie kann die Künstliche Intelligenz im Agrarbüro helfen und Dokumentationen wie die Stoffstrombilanz unterstützen? Eine Möglichkeit wäre eine automatische Verrechnung von Belegen, Rechnungen und Lieferscheinen. Es ist gut vorstellbar, dass in naher Zukunft Dokumente nur noch über eine Software eingescannt werden müssen. Die Rechnungsposten und Nährstoffe würden von der Software automatisch ausgelesen und bilanziert werden. In manchen Programmen, vor allem in der Buchhaltung, gibt es schon erste Ansätze. Diese funktionieren meist auch gut, kommen aber nicht immer ohne einen manuellen Eingriff aus.
Du hast Fragen rund um die Stoffstrombilanz und das digitale Agrarbüro? Oder möchtest Du langsam mit der Digitalisierung Deiner betrieblichen Dokumentation beginnen? Wir helfen Dir gerne!