Um für einen Schlag die DBE zu erstellen, wählst Du in der Schlagübersicht der Ackerschlagkartei einen Schlag aus. Anschließend klickst Du oberhalb der Stammdaten auf den Reiter „Düngebedarfsermittlung“. Hast Du den aktuellen Bedarf schon woanders berechnet, dann kannst Du hier auch die externen Werte eintragen und damit die Saldo-Funktion der Schlagkartei nutzen.
Je mehr Daten Du in den letzten Jahren in der Schlagkartei eingetragen hast, desto mehr Informationen nimmt das System automatisch in die DBE mit auf. Als Beispiel: Hast Du die organische Düngung im letzten Jahr lückenlos erfasst, so wird der entsprechende Wert für die organische Düngung im Vorjahr schon voreingestellt. Das Gleiche gilt bei den Erträgen und der Bodenversorgung.
Zur Herbst-Düngebedarfsermittlung | Nmin-Werte | Kultur & Früchte |
Die Basis für die Bedarfsermittlung ist die Auswahl der Hauptfrucht, die im aktuellen Erntejahr auf dem Schlag angebaut wird. Öffnest Du die DBE, klickst Du in das Feld „Hauptfrucht“ und wählst diese zunächst aus. Unter dem Punkt „Frucht als Vorlage“ bieten wir Dir eine Auswahl an Werten aus der DüVo. Ist Deine Frucht noch nicht aufgeführt, kannst Du die Werte selbst eintragen. Die erforderlichen Nährstoffbedarfswerte unterscheiden sich für die einzelnen Bundesländer. Die für Dich geltenden Werte kannst Du über Deine Landwirtschaftskammer in Erfahrung bringen. Dazu haben wir die Seiten der Landwirtschaftskammern unten für Dich aufgeführt. Suche Dir die passende Frucht heraus und trage die Werte in das Fenster ein. Ist das Formular ausgefüllt brauchst Du nur noch unten rechts auf „Speichern“ klicken. Die Werte für die Düngebedarfsermittlung sind mit den Früchten Deiner Datenbank verknüpft. Möchtest Du die Werte noch einmal anschauen oder anpassen, dann kannst Du das in der Verwaltung unter dem Punkt „Früchte“ machen.
NRW | Niedersachsen | Schleswig-Holstein | Mecklenburg-Vorpommern | Brandenburg |
Sachsen-Anhalt | Sachsen | Thüringen | Hessen | Rheinland-Pfalz | Baden-Württemberg | Bayern
Folge nun bitte den Eingabefeldern und fülle sie aus. Als Erstes wird das Erstellungsdatum eingetragen. Hier ist das aktuelle Datum voreingestellt – kann aber bei Bedarf geändert werden.
Der Typ wird aus den Angaben in Deiner Ackerschlagkartei übernommen. Je nachdem, ob Acker- oder Grünland, wird die passende Berechnung aufgerufen. Die Hauptfrucht wird von der Ackerschlagkartei übernommen. Wenn Du noch keine hinterlegt hast, dann kannst Du diese jetzt hier auswählen. Gibt es die von Dir eingetragene Hauptfrucht noch nicht, dann öffnet sich ein weiteres Fenster, wo Du die Frucht anlegen kannst. Wie genau das geht liest du hier Kultur & Früchte.
Nach der Auswahl der Kultur werden die ersten Werte eingetragen. Rechts neben dem Ertragsniveau findest Du eine Anzeige mit dem „Wert laut DüVo“, wo Dir nun der offizielle Wert aus der Düngeverordnung für die jeweilige Kultur angezeigt wird. Darunter wird Dir ggf. der Mittelwert Deiner erfassten Erträge der letzten Ernten angezeigt. Das gilt nur für dieselbe Hauptfrucht, die auf diesem Schlag geerntet wurde.
Solltest Du Deine Erträge der letzten Jahre nicht in der Schlagkartei von top farmplan erfasst haben, kannst Du hier auch selbst Dein Ertragsniveau eintragen oder den Standardwert aus der DüVo übernehmen. Die Ertragsdifferenz ist die Abweichung zwischen dem Wert der DüVo und Deinem eigenen Mittelwert.
Jetzt kannst Du auf der rechten Seite die ersten Zahlen sehen. Dir wird der Bedarf der Pflanze von Stickstoff und Phosphor angezeigt. Entsprechend Deiner Ertragsdifferenz werden jetzt Zu- oder Abschläge verrechnet. Ob die Erntereste abgefahren werden oder nicht, kannst Du durch einen Haken auswählen.
Die nächsten Eintragungen beziehen sich auf die Fruchtfolge. Hier musst Du nur die Vorfrucht und die Zwischenfrucht auswählen. Den Rest macht top farmplan für Dich.
Weiter geht es mit den Bodendaten. Hast Du die Bodenversorgung in top farmplan hinterlegt, dann werden die Nährstoffmengen automatisch übernommen. Du kannst an dieser Stelle Änderungen vornehmen, sollte sich in der Zwischenzeit etwas geändert haben. Hältst Du Deine Ackerschlagkartei auf dem neusten Stand, dann bist Du mit diesem Punkt schnell durch.
Hast Du noch keine Eintragung in der Schlagkartei, musst Du die Bodenart, die Gehaltsklasse (diese ist nur für den P2O5 Bedarf relevant) sowie den Humusgehalt jetzt selbst auswählen. Ansonsten werden die Daten von Deiner Ackerschlagkartei übernommen.
Bei dem Punkt Verfügbares N-Min im Boden, kannst Du die Werte auf der Seite Deiner zuständigen Kammer nachschauen oder eigene Analyseergebnisse eintragen. Diese Werte werden in der rechten Spalte eingetragen. Wieder ist ein Punkt für die DBE erledigt!
Fehlt nur noch der Punkt organische Düngung des Vorjahres. Auch hier gilt: Hast Du Deine Maßnahmen im letzten Jahr alle erfasst, dann wird Dir hier schon der richtige Wert für den Abschlag durch die Vorjahresdüngung vorgeschlagen. Ansonsten kannst Du auch hier manuell einen Wert in der rechten Spalte eingeben.
In der Spalte „Eigene Einträge“ kannst Du Abweichungen und Bestandsveränderungen eintragen. Ebenfalls kannst Du in diesem Bereich Zu- und Abschläge im Bereich „gute fachliche Praxis“ eintragen. Sollten also laut „guter fachlicher Praxis“ mehr oder weniger kg gedüngt werden dürfen, kannst Du eine Änderung hinzufügen. Anschließend klickst Du auf Speichern.
In der Summenzeile findest Du jetzt den berechneten Düngebedarf für den ausgewählten Schlag. Du kannst Deine Berechnung nachträglich jederzeit bearbeiten, falls Du irgendwo noch etwas anpassen oder ergänzen möchtest.
Das war es auch schon!
Die Düngebedarfsermittlung kannst Du ganz einfach für mehrere Schläge gleichzeitig erstellen. Wähle dafür in der Übersicht alle Schläge mit derselben Fruchtfolge (Haupt-, Vor- und Zwischenfrucht) aus und klicke dann oben in der Leiste auf „Maßnahme dokumentieren“.
In dem nächsten Dialog kannst Du nun Deine Düngebedarfsermittlung machen:
Auf der linken Seite kannst Du die Schläge auswählen und verwalten, für die Du eine Düngebedarfsermittlung machen möchtest. Hast Du vorher in der Übersicht bereits Schläge ausgewählt, erscheinen diese nun hier in der Liste. Du kannst prüfen, ob die richtigen Schläge enthalten sind und Fehlende hinzufügen oder Falsche löschen. Zur Orientierung wird Dir die Hauptfrucht und auch die N-Nachlieferung organischer Düngung aus dem Vorjahr angezeigt. Die Nachlieferung entspricht für Ackerbau- und Grünland-Düngebedarfsermittlungen 10% der ausgebrachten Gesamt-N-Menge aus dem Vorjahr.
Wichtig: Um Deine Düngebedarfsermittlung zu machen, müssen auf jeden Fall vorab die Bodenuntersuchungsdaten eingetragen sein! Schläge, für die diese Daten noch fehlen, lassen sich nicht auswählen.
Sobald Du die Schläge fertig ausgewählt hast, kannst Du auf der rechten Seite die Daten eingeben.
Die Berechnung des Düngebedarfs für Ackerflächen oder Grünland ist etwas unterschiedlich. Wähle also zunächst aus, welche Berechnung Du für die ausgewählten Schläge machen möchtest. Standardmäßig ist die Berechnung für Ackerland ausgewählt.
Die Hauptfrucht dient der Berechnung des Düngebedarfs. Wähle also die passende Hauptfrucht aus. Willst Du z. B. Deine DBE für alle Weizenschläge machen, dann trägst Du hier die Kultur für Weizen ein. Ebenfalls musst Du nun die Kultur der Vor- und der Zwischenfrucht der Schläge auswählen. Diese muss also für alle Schläge identisch sein.
Nun kommst Du zum Ertragsniveau. Hast Du die Erträge dem Vorjahr in Deiner Schlagkartei eingetragen, dann wird hier der Mittelwert Deiner Schläge gebildet und vorgeschlagen. Du kannst diesen Wert übernehmen oder einen anderen eintragen.
Für Grünland musst Du zusätzlich noch das Rohproteingehalt und die Nachlieferung aus Leguminosen eingeben.
Der Haken für die Erntereste ist zu setzen, wenn Du das Stroh vom Acker fährst.
Zunächst musst Du entscheiden, ob Du für alle ausgewählten Schläge einen einheitlichen Mittelwert oder individuelle Werte eingeben möchtest.
Einheitlicher Mittelwert: Hast Du auch Deine organische Düngung in der Ackerschlagkartei eingetragen, dann wird hier der Mittelwert aller ausgewählten Schläge gebildet und vorgeschlagen. Der Wert, den Du hier einträgst, wird dann auch für die DBE aller Schläge übernommen.
Individuelle Werte eintragen: Du kannst für alle Schläge auch in der linken Liste einen individuellen Wert für die organische Vorjahresdüngung eintragen.
Wenn sich einer oder mehrere der ausgewählten Schläge in einem „Roten Gebiet“ befinden und Du das in Deinen Stammdaten hinterlegt hast, dann kannst Du für diese noch den entsprechenden Abschlag eintragen.
Wenn Du fertig bist, kannst Du auf „Speichern“ klicken. Wenn Du auf einem Deiner Schläge schon vorher eine DBE erstellt hast, dann wirst Du nun gefragt, ob Du die schon bestehende überschreiben oder behalten möchtest.
Sollte das nicht der Fall sein, dann wird jetzt für jeden von Dir ausgewählten Schlag die DBE berechnet und eingetragen.
Fertig! Du hast nun für mehrere Schläge die Düngebedarfsermittlung erledigt.
Tipp: Möchtest Du nachträglich noch was ändern oder korrigieren, kannst Du entweder auf demselben Weg eine neue DBE erstellen und die bestehende damit überschreiben, oder den gewünschten Schlag öffnen und dort direkt die jeweilige Düngebedarfsermittlung bearbeiten.
Nachdem Du erfolgreich die DBE ermittelt hast, kannst Du in Deiner Ackerschlagkartei noch den Saldo überprüfen. Mit jeder erfassten Maßnahme wird Dir angezeigt, wie viel Du noch düngen darfst. Auch die Anrechenbarkeit wird berücksichtigt. Damit hast Du auch nur die Nährstoffmenge in der Berechnung, die Du wirklich anrechnen musst. So kannst Du nie die Übersicht verlieren!
Die Anrechenbarkeit zählt nur für organische oder organisch-mineralische Düngemittel. Welche Werte Du annehmen musst, kannst Du in der Düngeverordnung nachschlagen oder bei Deiner Kammer erfragen. Du kannst die Werte für jede Maßnahme einzeln festlegen. Hast Du einmal einen Wert angenommen, wird dieser für Dich hinterlegt. Dann musst Du nicht jedes Mal aufs Neue die Anrechenbarkeit festlegen. Du kannst den Wert jedoch ändern, damit Du bei Anpassungen immer die richtige Anrechenbarkeit hinterlegt hast.
Tipp: Um Deine Düngung im Voraus zu planen, kannst Du testweise auch schon Düngemaßnahmen mit einem Datum in der Zukunft eintragen und siehst so, ob der Saldo passen würde.
NRW | Niedersachsen | Schleswig-Holstein | Bayern | Rheinland-Pfalz | Baden-Württemberg | Mecklenburg-Vorpommern | Sachsen | Thüringen | Brandenburg | Hessen | Sachsen-Anhalt | Saarland
Die Sperrfrist für N-haltige Dünger auf Ackerland beginnt mit der Ernte der letzten Hauptfrucht und endet am 31. Januar. Abweichend dürfen auf Ackerland, ausschließlich nach Getreidevorfrucht, Stickstoffdünger bis zum 01. Oktober zu Zwischenfrüchten, Winterraps, Feldfutter und Wintergerste ausgebracht werden. Voraussetzung ist, dass eine Aussaat der Zwischenfrüchte, des Winterrapses und des Feldfutters bis zum 15. September und die Gerstenaussaat bis zum 01. Oktober vollzogen sein muss. Unterdessen gelten in den einzelnen Bundesländern teilweise Unterschiede bei der Bestimmung des Düngebedarfes.
In NRW ist bei einer Düngung im Herbst, die vereinfachte DBE für die Zwischenfrüchte und Feldfutter zu erledigen. Dazu kannst Du unser vereinfachtes Formular nutzen. Du musst nur das Erstellungsdatum, die Vorfrucht und die Zwischenfrucht eintragen. Der Düngebedarf liegt im Herbst bei nicht mehr als 30 kg NH4-N/ha oder 60 kg Gesamt-N/ha. Der Wert, der als erster erreicht wird, gilt als Grenze.
Für Winterraps und Wintergerste kannst Du die normale Düngebedarfsermittlung erstellen. Diese gilt dann für die gesamte Kulturzeit. Eine Entscheidungshilfe bietet Dir das folgende Bild.
Detaillierte Informationen findest Du auf der Internetseite Deiner Landwirtschaftskammer. NRW
In Niedersachsen sind zusätzlich zu den länderübergreifenden Daten auch die speziellen Daten mit aufzunehmen. Dazu zählt der P2O5-Gehalt in mg/100g, der Humusgehalt und ob der Boden langjährig organisch gedüngt wurde. Der P2O5-Gehalt wird als Maßstab für die langjährige organische Düngung herangezogen. Liegt der Wert über 13 mg P/100g wird von einer erhöhten N-Nachlieferung im Boden ausgegangen. Somit liegt für Winterraps und Wintergerste kein Düngebedarf vor. Weiterhin gibt der Humusgehalt im Boden Auskunft über den Düngebedarf. Liegt der Humusgehalt über 4 %, liegt kein Düngebedarf vor. Das ist bei den Symbolen „h“, „sh“, „a“ oder „H“ der Fall. Steht bei Dir im Bericht der Bodenuntersuchung ein „(h)“, dann liegt der Wert unter 4 %. Bei Sommerzwischenfrüchten ist darauf zu achten, dass die Standzeit mindestens acht Wochen beträgt. Findet die Ernte im selben Jahr wie der Anbau statt, dann darfst Du nach dem Bedarf der Pflanze düngen. Eine Entscheidungshilfe bietet Dir das folgende Bild.
Tiefer gehende Informationen findest Du auf der Seite Deiner Landwirtschaftskammer. Niedersachsen
Auch in Schleswig-Holstein musst Du angeben, ob der Schlag langjährig organisch gedüngt wurde. Dies liegt vor, wenn der P2O5-Gehalt größer als 36 mg P2O5/100mg (DL-Methode) ist. Ansonsten gelten hier die länderübergreifenden Punkte. Zusätzlich gibt die Landwirtschaftskammer noch Hinweise. Ein niedriger N-Bedarf liegt bei sehr niedrigen Erträgen der Vorfrucht und feucht, warmen Witterungsbedingungen im Spätsommer und Herbst vor. Ein erhöhter N-Bedarf gilt bei sehr hohen Erträgen der Vorfrucht, bei normaler Düngung, schlechter Bodenstruktur und grobem Saatbeet und Verdichtungen vor. Bei Düngung der Zwischenfrucht gilt eine Standzeit von mindestens 6 Woche und ein Leguminosenanteil unter 50 %.
Detaillierte Informationen gibt es auf der Seite Deiner Landwirtschaftskammer. Schleswig-Holstein
In Bayern ist keine Düngebedarfsermittlung für Zwischenfrüchte nötig. Wird eine Zwischenfrucht mit < 75 % Leguminosengehalt oder eine Hauptfrucht nach der 30/60 Regelung gedüngt, sind die ausgebrachten Mengen an organischem Dünger aufzuzeichnen und bei der im Frühjahr vor der 1. Düngung zu erstellenden Bedarfsermittlung zu berücksichtigen. Das gilt für die Jahre 2018, 2019 und 2020.
Detaillierte Informationen findest Du auf der Seite Deiner Landwirtschaftskammer.
Für die Herbstdüngung in Rheinland-Pfalz musst Du einige Punkte beachten. Nach den Vorfrüchten Winterraps, vielen Gemüsearten und Leguminosen sowie nach Umbruch mehrjähriger Futterpflanzen besteht i. d. R. kein N-Düngebedarf im Ansaatjahr. Auch bei einer hohen Spät-N-Gabe mit geringer Verwertung zur Vorfrucht Weizen und anschließender Trockenheit ab der Gabe und gleichzeitiger Abfuhr des Weizenstrohs, besteht kein N-Bedarf. Ebenfalls auf Standorten mit überhöhter organischer Düngung (langjährig mehr als 2 GV/ha, z. B. auf hofnahen Flächen) in der Vergangenheit, besteht kein N-Düngebedarf.
Wintergerste nach Getreidevorfrucht und Winterraps
Es kann ein N-Bedarf bis jeweils 30 kg NH4-N/ha bestehen, insbesondere wenn folgende Punkte gegeben sind.
Umsetzungsfreudige Böden, die bei entsprechenden Niederschlägen Getreidestroh gut umsetzen können, muss kein Stickstoff gedüngt werden.
Zwischenfrüchte und Feldfutter ohne Nutzung im Ansaatjahr
Nach einer Getreidevorfrucht, mit der Ausnahme z. B. von WW wie oben beschrieben, besteht i. d. R. ein N-Bedarf.
Detaillierte Informationen gibt es auf der Seite Deiner Landwirtschaftskammer. Rheinland-Pfalz
In Baden-Württemberg müssen folgende Kriterien für eine Herbstdüngung gegeben sein.
Folgekultur | N-Düngebedarf (kg N/ha) |
Winterraps (Aussaat bis 15.09) | 0 – 40 |
Wintergerste (Aussaat bis 01.10) | 0 – 30 |
Feldfutter (max. 60 % Legu. Aussaat bis 15.09) | 40 – 60 |
Zwischenfrucht (Aussaat bis 15.09) mit nachfolgender Winterung |
20 – 40 |
Zwischenfrucht (Aussaat bis 15.09) mit nachfolgender Sommerung |
40 – 60 |
Dabei gilt es zu beachten:
Detaillierte Informationen findest Du auf der Seite Deiner Landwirtschaftskammer. Baden-Württemberg
Für Winterraps und Wintergerste gilt, wie auch in NRW, das erstellen einer Düngebedarfsermittlung nach der Vorgabe der DüV (Anlage 4). Zusätzlich gilt hier auch die Berechnung für Feldfutter, das erst im folgenden Jahr geerntet wird. Bei Grünland, Dauergrünland und beim Anbau von mehrschnittigem Feldfutter (Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai) ist es zulässig eine Stickstoffdüngung nach dem letzten Schnitt des Erntejahres durchzuführen. Diese gilt dann als Herbstdüngung, die jedoch für das Folgejahr zu betrachten ist (somit, wie eine Stickstofffrühjahresdüngung anzurechnen ist). Bei Zwischenfrüchten ist eine vereinfachte Düngebedarfsermittlung vorzuhalten.
Vorfrucht | Leguminosenanteil in der Zwischenfrucht | Düngebedarf in kg N/ha |
Getreide, Grassamenvermehrung mit und ohne Strohabfuhr |
über 75% | 0 |
25 bis 75 % | 40 | |
unter 25 % | 60 | |
Getreide-Ganzpflanze | über 75% | 0 |
25 bis 75 % | 40 | |
unter 25 % | 60 | |
Feldgras | über 75% | 0 |
25 bis 75 % | 40 | |
unter 25 % | 60 | |
Mais | über 75% | 0 |
25 bis 75 % | 40 | |
unter 25 % | 60 | |
Leguminosengemenge |
über 75% | 0 |
25 bis 75 % | 40 | |
unter 25 % | 60 | |
Leguminosengemenge (über 75 % Leguminosen) |
über 75% | 0 |
25 bis 75 % | 0 | |
unter 25 % | 0 |
In Sachsen musst Du die länderübergreifenden Felder ausfüllen. Bei einer Düngung im Herbst musst Du die vereinfachte DBE ausfüllen. Dazu kannst Du unser einfaches Formular nutzen. Du musst nur das Erstellungsdatum, die Vorfrucht, die Kultur und das Aussaatdatum eintragen. Der Düngebedarf liegt im Herbst bei nicht mehr als 30 kg NH4-N/ha oder 60 kg Gesamt-N/ha. Der Wert, der als erster erreicht wird, gilt als Grenze.
Detaillierte Informationen gibt es auf der Seite Deiner Landwirtschaftskammer.
Sachsen, Thüringen
Zusätzlich zu den länderübergreifenden Punkten, gilt auch die langjährige organische Düngung als Bezugspunkt für die Herbstdüngung. Aufgrund des erhöhten N-Nachlieferungspotenzials gilt eine gesonderte Betrachtung. Als „langjährig organisch gedüngte Fläche“ gelten Flächen, die einen P-Bodengehalt von > 13 mg P/100g Boden (CAL-Methode) bzw. 16.3 mg P/100g Boden (DL-Methode) aufweisen. Zudem gelten Flächen, die mindestens 5 Jahre hintereinander organisch gedüngt wurden, ebenfalls als langjährig organisch gedüngt. Ist der Wert auch ohne langjährige organische Düngung aufgetreten, musst Du dies gesondert nachweisen. Dazu gilt, wenn im Betriebsdurchschnitt maximal 120 kg N/ha und Jahr aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln aufgebracht wurden. Eine Entscheidungshilfe bietet Dir das folgende Bild.
Detaillierte Informationen gibt es auf der Seite Deiner Landwirtschaftskammer.
In Hessen gilt die vereinfachte Form der Düngebedarfsermittlung für die in der DüV geregelten Ausnahmen zur Sperrfrist. Zusätzlich zu den länderübergreifenden Punkten wird hier noch der Punkt zur langjährigen organischen Düngung mit dem Hintergrund der „guten fachlichen Praxis“ berücksichtigt. Die auszubringende Stickstoffmenge soll am Bedarf der nachfolgenden Kultur (Zwischenfrucht, Winterraps, Feldfutter) ausgerichtet sein. Maximal darfst Du 30 kg NH4-N/ha oder 60 kg ges.N/ha düngen. Welche Abzüge Du einbeziehen musst, ist in der folgenden Tabelle aufgelistet. Die Tabelle beschreibt die Effekte der langjährigen organischen Düngung in kg N/ha und Jahr aus organischer Düngung im Schnitt der vergangenen 3 Jahre.
kg N org/ha und Jahr | Abzüge |
< 30 | 0 |
31 – 60 | – 10 |
61 – 100 | – 20 |
> 100 | – 30 |
Zusätzlich solltest Du laut „guter fachlicher Praxis“ für abgefahrene Erntereste 10 kg N/ha und für intensive Bodenbearbeitung 20 kg N/ha abziehen.
Detaillierte Informationen findest Du auf der Seite Deiner Landwirtschaftskammer. Hessen
Der Nmin-Wert ist ein fester Bestandteil der Düngebedarfsermittlung. In der DüV wird vorgeschrieben, dass Du vor der ersten Düngung wissen musst, wie hoch der mineralische Stickstoffgehalt im Boden ist. Es gibt verschiedene Wege wie Du diesen Wert erhältst. Eine Möglichkeit sind die Richtwerte der Landwirtschaftskammer. Dazu haben wir Dir die Seiten der Kammern verlinkt. Ein Richtwert stellt jedoch immer nur einen Mittelwert aus einer Anzahl an Proben dar. Die Streuung der Richtwerte ist erfahrungsgemäß sehr hoch. Die genaueste Methode ist eigene Probenahme. Dadurch werden standortbezogene Unterschiede mit einbezogen. Die Probe solltest Du in einem akkreditierten Labor untersuchen lassen.
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